Die zunehmenden Vernetzung von Computersystemen sowie die automatisierte Verarbeitung personenbezogenen Daten in Unternehmen bergen erhebliche Risiken hinsichtlich der Beeinträchtigung bzw. Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und ggf. weiterer Personen. Hierbei kommt der Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch den innerbetrieblichen bzw. externen Datenschutzbeauftragten eine wichtige Aufgabe zu.
Die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetztes sollte dabei kein Selbstzweck sein und von fachlich versierten Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass durch einen nachlässigen Umgang mit personenbezogenen Daten der materielle Schaden der betroffenen Personen zwar gering ist, jedoch der Reputationsschaden für das Unternehmen, das diesen Schaden verursacht hat, weitaus größer ist und die Existenz des Unternehmens bedrohen kann.
In Folge dessen sollte der betriebliche Datenschutzbeauftragte über Kenntnisse in den nachfolgenden Bereichen verfügen:
- qualifizierte Praxiskenntnisse und Fachkunde auf dem rechtlichen Gebiet des Datenschutzes,
- gute Kenntnisse in der Informationstechnologie,
- Erfahrungen im Umgang und Anwendung von technischen und organisatorischen Sicherheitssystemen,
- umfassende betriebliche und organisatorische Kenntnisse,
- konzeptionelle Vorgehensweise sowie
- kommunikative Fähigkeiten.
Wir unterstützen Sie bei der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der konformen Gestaltung Ihrer IT-Systeme. Darüber hinaus übernehme wir bei Bedarf die Aufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten bzw. stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.