Dolose Handlungen liegen vor, wenn beispielsweise von Mitarbeitern eines Unternehmens
- Bilanzmanipulationen,
- Untreuehandlungen,
- Unterschlagung sowie
- weitere Handlungen zum Schaden eines Unternehmens
vorsätzlich durchgeführt werden.
Insbesondere im Sprachgebrauch von Revisoren und Wirtschaftsprüfer kommt dieser Begriff vor.