Das neue Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme – kurz IT-Sicherheitsgesetz genannt – ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten.
IT-Sicherheitsgesetz betrifft hauptsächlich kritische Infrastrukturen
Betroffen von dem neuen Gesetz sind Unternehmen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie aus dem Finanz- und Versicherungswesen. Diese gehören alle zur den Branchen mit kritischer Infrastruktur.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere schreibt hierzu in einem Beitrag der FAZ vom 18. August 2014, dass die Bundesregierung mit ihrem “Ersten IT-Sicherheitsgesetz” branchenweit Standards für die IT-Sicherheit einführen werde. Lt. De Maiziere soll Deutschland IT-Vorreiter werden und die digitale Infrastrukturen sollen die sichersten der Welt werden.
Bundes- und Landesdatenschutzgesetze haben ausgedient
Ferner soll das bisherige deutsche Datenschutzgesetz ausgedient haben und die geltenden Regelungen würden der technischen Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Daher sollen die künftige EU-Datenschutzverordnung das bisher geltende deutsche Recht komplett ersetzen.