Mit der nächste Generation des IT-Grundschutzes++ hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den bisherigen IT-Grundschutz umfassend weiterentwickelt. Die bekannten BSI-Standards 100, 200, 300 und 400 sowie das Kompendium werden schrittweise modernisiert und zu einem neuen, flexibleren Sicherheitsansatz im BSI Grundschutz++ weiterentwickelt.
Im Mittelpunkt des neuen Ansatzes stehen künftig stärker die tatsächlichen Geschäftsprozesse sowie Informationen und individuellen Anforderungen der jeweiligen Organisation.
Was ist der BSI Grundschutz++?
Der BSI Grundschutz++ ist die moderne Weiterentwicklung des klassischen IT-Grundschutzes. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden eine deutlich flexiblere, skalierbare und stärker automatisierbare Umsetzung von Informationssicherheit zu ermöglichen.
Im Gegensatz zum bisherigen Ansatz definiert die kommende Generation des IT-Grundschutzes zunächst verbindliche Mindestanforderungen für ein angemessenes Cybersicherheitsniveau. Aufbauend darauf können Organisationen die Anforderungen abhängig von Größe, Komplexität und Schutzbedarf individuell erweitern.
Dadurch eignet sich der Grundschutz++ sowohl für kleinere Organisationen als auch für komplexe Unternehmensstrukturen mit hohen regulatorischen Anforderungen.
Für den neuen BSI Grundschutz++ hat das BSI bereits einen Leitfaden zur Methodik des Grundschutz++ herausgebracht.
Prozessorientierter und digitaler Sicherheitsansatz
Eine wesentliche Neuerung des Grundschutz++ ist sein prozessorientierter Aufbau. Sicherheitsanforderungen werden künftig als standardisierte und maschinenlesbare Regeln beschrieben.
Dadurch können die Anforderungen:
automatisiert verarbeitet,
digital modelliert,
technisch ausgewertet,
sowie in ISMS- und Compliance-Werkzeuge integriert werden.
Die Sicherheitsanforderungen liegen dabei in einem maschinenlesbaren Format vor und können direkt durch Softwarelösungen interpretiert werden. Dies ermöglicht eine deutlich effizientere, nachvollziehbarere und stärker automatisierte Umsetzung von Informationssicherheit.
Anwenderkatalog und technische Anforderungen
Ergänzend zur Methodik stellt das BSI einen Anwenderkatalogbereit. Dieser enthält sowohl technische als auch organisatorische Sicherheitsanforderungen.
Die normativen Vorgaben der Methodik wurden dabei in konkrete Anforderungen überführt, die Organisationen direkt für den Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nutzen können.
Besonders interessant ist hierbei die Möglichkeit, Anforderungen automatisiert auszuwerten und in digitale Compliance-Prozesse einzubinden.
BSI Grundschutz++ als Grundlage moderner ISMS-Tools
Mit dem neuen Grundschutz stellt das BSI erstmals ein digitales Regelwerk in maschinell verarbeitbarer Form bereit. Dadurch können Sicherheitsanforderungen einfacher in Anwendungen, ISMS-Plattformen und Governance-Werkzeuge integriert werden.
Das Grundschutz++-Tool bietet hierbei unter anderem:
verschiedene Filter- und Auswahlmöglichkeiten,
strukturierte Modellierungsfunktionen,
automatisierte Auswertungen,
sowie Reporting- und Dokumentationsfunktionen.
Der vom BSI veröffentlichte Anwenderkatalog wurde in Form eines GitHub-Repository veröffentlicht und liefert eine strukturierte Sammlung von BSI-Sicherheitsvorschriften zu dem aktuellen Stand der Technik im Bereich der Informations- und Cybersicherheit.
Aufgrund dieser neuen Entwicklung sahen wir uns dazu veranlasst, auf der Grundlage der derzeit vorhandenen Informationen in GitHub einen ersten Entwurf eines eigenen ISMS-Tools für den BSI Grundschutz++ zu entwickeln und hiervorn einige erste Screenshots zu veröffentlichen.
Screenshot Grundschutz++ Startseite mit 647 Controls
Screenshot Grundschutz++ Tool mit GAP-Analyse
Screenshot Grundschutz++ Tool mit integriertem Risikomanagement
Screenschot Grundschutz++ Tool mit integriertem Berichtstool
Fazit
Der BSI Grundschutz++ stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einem modernen, digitalen und stärker automatisierbaren Informationssicherheitsmanagement dar. Durch die Kombination aus Mindestanforderungen, flexibler Erweiterbarkeit und maschinenlesbaren Sicherheitsregeln entsteht eine praxisnahe Grundlage für moderne Cybersecurity- und Compliance-Prozesse.
Insbesondere Unternehmen mit regulatorischen Anforderungen, ISMS-Verantwortliche sowie IT-Security- und Compliance-Teams profitieren von der höheren Flexibilität und Automatisierbarkeit des neuen Ansatzes.
Aufgrund der Bereitstellung der Anwenderkataloge auf GitHub können Änderungen wesentliche schneller veröffentlicht und in ISMS-Tools integriert werden. Mit der Veröffentlichung auf GitHub können einfache ISMS-Tools wesentlich schneller entwickelt werden.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten mit Hilfe eines einfach zu bedienenden ISMS-Tool Ihr Informationssicherheitsmanagement nach dem neuen BSI Grundschutz++ dokumentieren?
Banken, Unternehmen und Behörden sowie deren interne Revisionen stehen derzeit vor der Herausforderung, klassische Audit-Analytics-Werkzeuge mit modernen KI-Systemen, wie beispielsweise ChatGPT oder Claude, sinnvoll zu einzusetzen.
Künstliche Intelligenz verändert derzeit grundlegend die Arbeitsweise der Mitarbeiter der Internen Revision, der Wirtschaftsprüfung und des IT-Audits. Moderne KI-Tools ermöglichen heute Datenanalysen, SQL-Abfragen, Python-Skripte sowie komplexe Auswertungen in natürlicher Sprache.
Dies wirft die Frage auf, welche Rolle klassische Audit-Analytics-Tools wie ACL Analytics oder IDEA künftig in der Internen Revision noch spielen werden und ob moderne KI-Tools diese langfristig ersetzen können. Während KI-gestützte Datenanalysen enorme Effizienzgewinne ermöglichen, stellen sich gleichzeitig Fragen hinsichtlich Revisionssicherheit, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und regulatorischer Compliance.
Historische Entwicklung von ACL und IDEA als klassische Audit-Analytics-Tools
Über viele Jahre gehörten ACL Analytics und IDEA zu den Standardwerkzeugen der Internen Revision und von IT-Auditoren. Insbesondere bei Massendatenanalysen, Journal-Entry-Tests, Compliance-Prüfungen oder Fraud-Analysen galten diese Werkzeuge als unverzichtbar.
Der Fokus von ACL und IDEA lag hierbei auf
Revisionsanalysen
Fraud Detektion
Compliance-Überwachung
Continuous Audit.
Die Entwicklung von ACL vollzog sich von ACL über Galvanize hin zu Diligent und endete in einer GRC-Plattform. Als Auditor und Revisor setzten wir zuletzt die ACL Versionen 12 und 13 ein. Aufgrund einer erheblichen Preiserhöhung nahmen wir später keine Updates mehr wahr und setzten die damalige Dongle-basierte ACL-Version noch über mehrere Jahre ein, welche uns stets gute Dienste leistete. Die genannten ACL-Versionen hatten seinerzeit schon die folgenden auditorischen Vorteile:
Revisionssicherheit: Die Ergebnisse waren stets nachvollziehbar.
Audit-Trail: Die durchgeführten Abfragen und Analysen wurden in einem Audit Trail für Dokumentationszwecke stets protokolliert.
Wiederholbarkeit: Die Analysen waren somit reproduzierbar und konnten bei vergleichbaren Prüfungen leicht eingesetzt werden.
Kontrollautomatisierung: Durch die integrierte Programmiersprache von ACL konnten die Analysen für ein Continuous Auditing eingesetzt werden.
Zudem wurde Python als Audit Analytics Werkzeug in die ACL-Software integriert.
IDEA von Caseware erhielt seinerzeit eine weite Verbreitung durch die Entscheidung der Finanzverwaltung, dieses Produkt ihren Steuerprüfern zur Verfügung zu stellen.
Entwicklung moderner Audit Analytics am Beispiel von ACL
ACL war seinerzeit der Pionier in der Analyse von Massendaten. Begonnen hat ACL noch unter einer Microsoft DOS Umgebung. I.d.R. wurde jede ACL Software mit Hilfe eines USB-Dongles vor Raubkopien geschützt. Später wurden die DOS-Versionen von Windows Versionen abgelöst, jedoch können über ein Fenster auch noch die klassische Shell-Umgebung bis heute eingebunden werden.
Insgesamt stellt ACL Funktionen zum Datenzugriff, Datenanalyse, Berichterstellung und Exportfunktionen zur Verfügung.
Die Windows-Versionen boten sich in erster Linie für nicht Technik affine Auditoren bzw. Revisoren an, da ACL unter Windows nicht zu technisch wirkte und mehr strategisch und business orientiert war. Nach und nach kamen in ACL immer mehr Funktionen hinzu, wie beispielsweise die Python-Integration, so dass ACL in der heutigen Version die folgenden Funktionen im Wesentlichen abdeckt:
Unterstützung von zusätzlichen externen Programmiersprachen, wie beispielsweise Python
Automatisierung von Workflows
Continuous Monitoring bzw. permanentes Auditing
Dashboard
GRC-Integration
Cloud-Ansätze
KI-Unterstützung
Aufgrund der Vielzahl der inzwischen integrierten Funktionen in ACL Analytics sowie des umfangreichen Produktangebots von Diligent ist es heutzutage jedoch mühsam, ein geeignetes Produkt für die interne Revision bzw. eine Wirtschaftsprüfung bzw. Data-Analysten zu finden. Es stellt sich daher die Frage, ob mit Hilfe von KI-Werkzeugen, wie beispielsweise ChatGPT von OpenAI oder Claude von Anthropic, nicht auch die gleichen Ergebnisse erzielt werden können.
Wie ChatGPT und Claude die Audit Analytics verändern
Mit Hilfe von KI-Werkzeugen können heutzutage diverse Daten in unterschiedlichen Strukturen analysiert werden. Die KI kann auch von weniger Technik affinen Revisoren oder Auditoren eingesetzt werden. Die KI ist heute in der Lage
die unterschiedlichsten Daten zu interpretieren, ohne deren Satzaufbau zuvor beschrieben zu haben
selbständig Python Code erzeugen, um spezifische Analysen durchzuführen
selbständig SQL-Abfragen erstellen, um beispielsweise auf SQL-Datenbanken zuzugreifen
selbständig Anomalien zu erkennen, ohne hierbei spezielle Algorithmen zu definieren
Berichte in verschiedenen Formaten (PDF, Word, Excel, PowerPoint, CSV, LaTeX, Html, …) zu erzeugen
komplexe Prüfungsfragen entwickeln
Daten zu visualisieren
Auffälligkeiten erklären und
Zusammenfassungen erzeugen.
Während früher in ACL oder IDEA komplexe Skripte erstellt werden mussten, um die o.g. Aufgaben zu erfüllen, genügen heutzutage bereits ein paar Zeilen Prompt in den einzelnen KI-Tools, wie beispielsweise „Analysiere die CSV-Datei mit Buchungen auf doppelte Zahlungen, ungewöhnliche Buchungen und sonstige Auffälligkeiten.“
In Zeiten von KI stellt sich somit die Frage, ob überhaupt noch klassische Audit-Analytics-Tools benötigt werden? Unsere Antwort: Klassische KI-Tools werden nicht ersetzt, sondern die Arbeit wird verschoben, beispielsweise hin zu KI-Tools.
Vergleich klassischer Audit-Tools ACL / IDEA vs. KI
Stellte man die Funktionen dieser einzelnen Tools gegenüber, so erhält man folgendes Bild:
Kriterium
ACL
IDEA
ChatGPT / Claude
Revisionssicherheit
sehr hoch
sehr hoch
eingeschränkt
Flexibilität
mittel
mittel
extrem hoch
Natürlichsprachliche Bedienung
begrenzt
begrenzt
sehr hoch
Python/SQL
eingeschränkt
eingeschränkt
sehr stark
Dateninterpretation
sehr stark
sehr stark
begrenzt
Halluzinationsrisiko
gering
gering
vorhanden
Nachvollziehbarkeit
stark
stark
organisatorisch notwendig
Continuous Auditing
stark
mittel
abhängig vom Setup
In dieser Übersicht fällt beispielsweise das Halluzinationsrisiko auf, das einzelne KI-Systeme durchaus gelegentlich zeigen. Hier kommt es darauf an, dass man sich mit der jeweiligen KI intensiv auseinandersetzen muss, um solche Halluzinationen zu erkennen bzw. zu vermeiden. Auf jeden Fall bedürfen die mittels KI durchgeführten Analysen einer kritischen Betrachtung. Bei den herkömmlichen Analytics Tools (ACL, IDEA) ist dieses Risiko gering und falls doch in den Ergebnissen falsche Analysen auftauchen sollten, dann ist dies häufig auf Fehlern in den eingesetzten Skripten zurückzuführen.
Bewertung des KI-Einsatzes gegenüber klassischen Analytics Tools (ACL, IDEA)
Es ist unbestritten, dass moderne KI-Systeme wie ChatGPT oder Claude die klassische Datenanalyse in der Internen Revision oder der Wirtschaftsprüfung erheblich verändern, da die KI viele traditionelle Analyseaufgaben vereinfachen oder beschleunigen kann und zudem einfach und mit natürlicher Sprache durchgeführt werden kann.
Für revisionssichere, reproduzierbare und regulatorisch belastbare Prüfungsprozesse besitzen spezialisierte Audit-Analytics-Werkzeuge wie Diligent ACL Analytics oder Caseware IDEA jedoch weiterhin relevante Vorteile. Beispielsweise bei rechtssicheren Analysen, bei denen mögliche Halluzinationen der KI-Tools ausgeschlossen werden müssen.
Als weiterer Aspekt gegen reine KI-Tools sprechen sowohl Datenschutz als auch interne Compliance Regelungen. Es versteht sich von selbst, dass sensible Daten oder vertrauliche interne Unternehmensdaten nicht einfach so in eine KI ins Internet geladen werden sollten. Hierbei sind die Anforderungen der DSGVO unbedingt zu beachten und der Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte muss bei der Integration solcher Tools involviert werden. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter eines Unternehmens hinsichtlich der unkontrollierten Nutzung von KI in den Unternehmen und Behörden zu sensibilisieren.
Die Ergebnisse der KI-Analysen können sehr sensible Informationen eines Unternehmens offenlegen. Daher sollten diese Informationen ebenfalls nicht mit einer öffentlichen KI geteilt werden.
Auf der anderen Seite bietet die KI, beispielsweise von ChatGPT oder Claude, die Möglichkeit, mit Hilfe der Erstellung von Python-Skripten sowie weiteren Werkzeugen (Pandas, SQL, Jupyter, KI-Agenten) die klassischen Analytics-Prozesse zu ersetzen oder zu ergänzen.
KI-Veränderung der klassischen Analyse-Tools
Auch die klassischen Analyse-Tools, wie ACL und IDEA, haben sich in den letzten Jahren in Richtung KI-Einbindung verändert. Beispielsweise bietet Diligent mit ACL AI Studio ein Analyse-Tools an, welches bereits mit KI die Datenanalyse mit Hilfe
natürlicher Sprache unterstützt
die KI Vorschläge für die Prüfung von Daten vorschlägt
mögliche KI-Halluzinationen durch eine transparente Dokumentation der Prüfschritte begegnen und
von Echtzeitanalysen großen Datenmengen in Realtime analysiert werden.
Mit Hilfe der KI werden also klassische Audit Analytics Tools nicht ersetzt, sondern KI verändert grundlegend das Audit Analytics Vorgehen.
Für den Einsatz von Audit-Analytics-Tools müssen Auditoren bzw. Revisoren nicht mehr mühsam die Syntax der jeweiligen Tools erlernen, sondern können sich in natürlicher Sprache der KI bedienen.
Beispielsweise lassen sich Informationen zu doppelten Zahlungen in ACL mittels
SUMMARIZE ON Vendor SUBTOTAL Amount
ganz einfach mit Hilfe einer KI durch die Eingabe des Satzes
„Analysiere die Kreditorendatei auf doppelte Zahlungen.“
analysieren.
Während früher beispielsweise mittels Journal Entry Analyse (auch Journal Entry Testing oder JET genannt) untersucht wurde, um mögliche Unregelmäßigkeiten, Betrugsindikatoren oder Fehler im Rechnungswesen zu erkennen besteht heutzutage die Möglichkeit, mit Hilfe der natürlichen Sprache die KI zu bitten, ein entsprechendes Skript in Python mit SQL-Abfragen zu generieren.
KI verändert die Prüfungsplanung
Mit Hilfe von KI-Tools lassen sich inzwischen sehr gut die Inhalte von Revisionen bzw. Audits bestimmen. Egal, ob es sich hierbei um klassische oder IT-bezogene Inhalte handelt. Beispielsweise konnten wir mit Hilfe der KI aus der DORA Verordnung einen detaillierten Auditplan für die Prüfung des IKT-Drittparteienrisikos erstellen. Hierbei wurden von der KI die relevanten Themen aus den Artikeln 28 bis 44 zusammengefasst und zu jedem einzelnen Artikel wurden Prüfungsfragen, Prüfungshandlungen sowie die Evidenzen in Form einer Excel-Tabelle oder Word-Dokument innerhalb kurzer Zeit bereitgestellt. Die anschließende Überprüfung machte nur geringfügige Verbesserungen notwendig, so dass gegenüber einer manuellen Erstellung des Prüfungsplans wertvolle Prüfungszeit eingespart werden konnte.
Ergebnis einer KI generierten Checkliste für die Prüfung des DORA IKT-Drittparteienrisikomanagements
Als langjährige Berater im Bereich IT-Compliance, IT-Revision sowie Data-Analytics ist ein klarer Trend hin zum Einsatz von KI zu erkennen. Um Datenschutz- und Compliance-Risiken zu begegnen, setzen wir hier jedoch auf lokal laufende KI-Tools, welche die Daten nicht ins Internet senden. Die hierfür notwendige Hardware ist inzwischen verfügbar und es ist damit zu rechnen, dass die Leistungsfähigkeit lokal betriebener KI in Zukunft immer mehr zunehmen wird.
Die Datenanalyse mittels KI wird die Vorgehensweise im Bereich Revision und Wirtschaftsprüfung stark revolutionieren. Hierbei müssen jedoch die derzeitigen Schwachstellen der KI, wie beispielsweise
Halluzinationen
fehlende Rechtssicherheit sowie
mögliche Haftungsfragen und
DSGVO- und Compliance-Risiken
berücksichtigt werden.
Die KI-gestützte Revision macht also nur dort Sinn, wo die Ergebnisse vollständig verifiziert und rechtlichen Risiken ausgeschlossen werden können.
Für die Erstellung von Auditplänen für einzelnen Themengebiete eignet sich die KI bereits derzeit hervorragend. Die KI ist in der Lage, auch einem nicht so erfahrenen Prüfer bzw. Revisor eine sinnvolle Grundlage für einzelne Prüfungshandlungen an die Hand zu geben. Jedoch ist bei der Prüfungsdurchführung der notwendige Sachverstand unerlässlich, um die einzelnen Prüfungsthemen abschließend beurteilen zu können.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten KI in der Revision einsetzen und hierfür die richtigen Werkzeuge und Vorgehensweisen kennenlernen?
Professionelle Sicherheitsanalyse für RACF-Umgebungen in IBM z/OS
Die Security von IBM z/OS-Systemen und dem Security Server RACF stellt insbesondere im Banken-, Versicherungs- und KRITIS-Umfeld einen zentralen Bestandteil der IT-Compliance und Informationssicherheit dar. Eine regelmäßige RACF Security Analyse ist daher unerlässlich, um Risiken zu minimieren. Fehlkonfigurationen, überhöhte Berechtigungen oder unzureichende Überwachung innerhalb von RACF können erhebliche Sicherheits- und Compliance-Risiken verursachen.
Mit unserem RACF Security Analyse Tool für IBM z/OS unterstützen wir Banken und Unternehmen dabei, ihre RACF-Umgebung effizient, strukturiert und revisionssicher und permanent zu analysieren.
Das Tool wurde auf Basis langjähriger Praxiserfahrung im Rahmen von
IT-Audits
IT-Revisionen
Informationssicherheitsanalysen
IBM z/OS Security Prüfungen
RACF Administrationsunterstützung sowie
regulatorischen Prüfungen
entwickelt und speziell auf die Anforderungen großer Mainframe-Umgebungen ausgerichtet.
Funktionen des RACF Analyse Tools
Das Tool analysiert automatisch das Flatfile einer RACF-Datenbanken, welches durch das Tool IRRDBU00 auf einen Client geladen wurde und identifiziert anschließend sicherheitsrelevante Schwachstellen, Auffälligkeiten und Compliance-Risiken.
Analysebereiche
Die Analysemöglichkeiten sind vielfältig und können beliebig erweitert werden. Nachfolgend nur einige wenige Analyseoptionen:
Analyse privilegierter Benutzerkonten
Special
OPERATIONS
AUDITOR
UID(0)-ähnliche Berechtigungen
Identifikation kritischer RACF-Einstellungen
Analyse von:
UACC-Berechtigungen
generischen Profilen
Dataset-Profilen
Ressourcenschutzklassen
Gruppenstrukturen
Erkennung von:
verwaisten Benutzerkonten
inaktiven Accounts
ungenutzten Berechtigungen
kritischen Berechtigungsvererbungen
Sicherheitsbewertung von:
RACF-Usern
Gruppen
Dataset-Profilen
General Resource Profiles
Unterstützung regulatorischer oder interner Compliance-Anforderungen:
ISO 27001
DORA
BAIT
VAIT
MaRisk
NIS2
schriftlich fixierte Ordnung
Vorteile für Unternehmen
Mehr Transparenz in RACF
Das Tool schafft Transparenz über komplexe RACF-Strukturen und reduziert den manuellen Analyseaufwand erheblich. Aufgrund der Offline-Analyse der RACF-Datenbank bzw. des entsprechenden Flatfiles werden die RACF Systemadministratoren nur in geringem Umfang belastet.
Unterstützung von Audits und Revisionen
Die erzeugten Auswertungen eignen sich ideal zur Unterstützung bei
internen Revisionen und externen Prüfungen
ISO-27001-Audits
regulatorischen Assessments
Security Reviews
kontinuierliche Prüfung (continuous Auditing)
Schnellere Identifikation kritischer Risiken
Sicherheitskritische Konfigurationen und potenzielle Schwachstellen werden automatisiert erkannt und übersichtlich dargestellt.
Optimierung der Compliance
Die Analyse unterstützt Unternehmen effektiv dabei, die relevanten regulatorische Anforderungen und interne Sicherheitsrichtlinien effizient umzusetzen.
Zielgruppen
Unser RACF Security Analyse Tool richtet sich insbesondere an:
Banken
Versicherungen
Rechenzentren
KRITIS-Unternehmen
IBM z/OS-Betreiber
IT-Revisionsabteilungen
Informationssicherheitsbeauftragte
RACF-Administratoren
Mainframe-Security-Spezialisten
Technologische Basis
Das Tool wurde speziell für große IBM z/OS-Umgebungen entwickelt und unterstützt die Analyse umfangreicher RACF-Datenbestände auf Basis von IRRDBU00-Unloads.
Die Architektur ermöglicht:
schnelle Verarbeitung großer Datenmengen
flexible SQL-basierte Auswertungen
individuelle Sicherheitsanalysen
revisionssichere Dokumentation
professionelle Reporting-Funktionen
RACF Security Analyse Tool vom Spezialisten
Als langjähriger IT-Auditor und Spezialist für IBM z/OS Security und RACF unterstütze wir Unternehmen bei der Analyse, Bewertung und Optimierung ihrer Mainframe-Sicherheitsarchitektur.
Der Fokus liegt auf:
praxisnahen Sicherheitsanalysen
regulatorischer Compliance
revisionssicheren Auswertungen
nachhaltiger Verbesserung der RACF-Sicherheit
permanenten Audits
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten Ihre RACF-Umgebung analysieren, Sicherheitsrisiken identifizieren oder Ihre Compliance-Anforderungen effizient unterstützen?
Wir unterstützen Sie im Bereich der Prozessanalyse und Prozessoptimierung mit Hilfe von Process Mining. Unser bewährtes Process-Mining Vorgehen umfasst die sorgfältige Auswertung aller relevanten Datenquellen. Hierzu benötigen wir Informationen aus den relevanten IT-Systemen, wie beispielsweise einem ERP-System sowie ggf. weiterer IT-Systemen, die für die jeweilige Prozessbetrachtung relevant sind.
Diese Informationen werden wir in Form eines Workshops bzw. in Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern aus dem Fach- und IT-Bereich erheben. Sofern uns die Informationen nicht vor Ort persönlich übergeben werden, können diese auch über unseren sicheren Secure Data Room in Form einer verschlüsselten Übertragung an uns übermittelt werden. Hierbei sichern wir Ihnen eine absolute Geheimhaltung zu. Im Anschluss werden die Daten von uns analysiert. Als Ergebnis erhalten Sie einen Bericht mit einer detaillierten und bedarfsgerechten sowie zielorientierten Analyse des gesamten Geschäftsprozesses.
Aus dem für Wissenschaft und Forschung genutzten Tool ProM Framework ist die Process-Mining Software Disco von Fluxicon entstanden. Eine Einführung in Process-Mining sowie die Arbeitsweise von der Software Diso wird von Frau Dr. Anne Roxinat in dem folgenden Video erläutert. Frau Dr. Roxinat ist eine der Software-Ingenieure, die die Software Disco bei Fluxicon entwickelt haben.
Vorteile
Mit dem Tool Disco von Fluxicon unterstützen wir das Geschäftsprozessmanagement (BPM Business Process Management) in Ihrem Unternehmen und tragen somit zu einer optimalen Organisation der betrieblichen Abläufe bei. Dabei helfen wir die Kosten sowie Zeiten zu verringern, die Qualität zu erhöhen und die Zufriedenheit Ihrer Kunden zu verbessern. In der Fallstudie „Reklamationsprozess“ hat Fluxicon die grundsätzliche Funktionsweise von Disco erklärt. Weitere interessante Fallstudien können Sie unter den folgenden Links nachlesen:
Alle Energieversorger bzw. Dienstleister, die den Betrieb eines Smart-Meter-Gateway Admin’s planen, müssen sich nach der BSI TR-03109-6 zertifizieren lassen. Das entsprechende Audit ist durch einen vom BSI zugelassenen Auditor durchzuführen.
Das BSI hat in einer Broschüre das Smart-Meter-Gateway als zentrale Kommunikationslösung eines intelligenten Messsystems beschrieben und zeigt die sicherheitstechnischen Vorgaben sowie die funktionalen Anforderungen zur Interoperabilität auf. Darüber hinaus wird die Systemarchitektur, die Public Key Infrastruktur sowie die Vorgaben zum sicheren und technischen Betrieb des intelligenten Messsystems beim Smart Meter Gateway Administrator beschrieben.
Überblick BSI TR-03109-6
Die Technische Richtlinie für die Smart Meter Gateway Administration (TR-03109-6) beschreibt u.a. die technischen Mindestanforderungen für den Betrieb sog. Smart Meter Gateway’s mit integriertem Sicherheitsmodul, kurz SMGW genannt. Diese sind für die Betreiber, die sog. SMGW Admins, verbindlich einzuhalten und durch einen vom BSI zertifizierten TR-03109-6 Auditor zu prüfen.
In der BSI TR-03109-6 sind die normativen Mindestanforderungen an die Informationssichereit eines SMGW Admin’s aufgeführt. Darüber hinaus muss der SMGW Admin ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 auf der Grundlage dieser technischen Richtlinie einrichten. Die Rahmenbedingungen für die Auditierung sowie die Zertifizierung werden in Kapitel 5 der Technischen Richtlinie für die Smart Meter Gateway Administration behandelt.
Die Zertifizierung kann entweder nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder nach ISO/IEC 27001 (native) vorgenommen werden. Bei der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz ist das BSI einzubinden. Alternativ kann eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung durch eine von der Deutschen Akkreditierierungsstelle (DAkkS) anerkannten Zertifizierungsstelle vorgenommen werden.
In beiden Fällen kann das ISO 27001 Audit von einem Mitarbeiter der SITACS vorgenommen werden.
ISO 27001 Audit’s nach dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur gemäß § 11 Abs. 1a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dürfen nur von Auditoren durchgeführt werden, die an einer von der Bundesnetzagentur anerkannten Schulung erfolgreich teilgenommen haben.
Anforderung an Auditoren gemäß IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs. 1a EnWG
Die grundlegenden Anforderungen an ISO 27001 Auditoren von Zertifizierungsstellen sind im Abschnitt 7.1 der ISO/IEC 27006:2015 geregelt. Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen die Auditoren im Bereich Energieversorgung bzw. Netzbetreiber eine von der Bundesnetzagentur anerkannte Schulung zu den Grundlagen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas erfolgreich absolvieren. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung ist am Schulungsende im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen.
Die Schulung muss einschließlich der Prüfung mindestens 6 Tage umfassen und die folgenden Themengebiete abdecken:
Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Energiewirtschaft, insbesondere Unbundling
Technische Grundlagen der Strom- und Gasversorgung
Grundlagen für den Netzbetrieb
Netzsteuerung, Dispatching sowie
IT-Kritische Infrastrukturen für den Netzbetrieb und den Scope des ISMS nach dem IT-Sicherheitkatalog
Weitere Details können dem Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz auf der Grundlage der ISO/IEC 27006, Stand: 13. April 2016, entnommen werden.
Unterstützung bei ISO 27001 Audit’s im Bereich Energieversorgung
SITACS verfügt über anerkannte ISO 27001 Auditoren mit der von der Bundesnetzagentur geforderten Qualifikation und arbeitet mit entsprechenden Zertifizierungsstellen zusammen. Gerne unterstützen wir Energieversorger bzw. Netzbetreiber bei der Zertifizierung nach ISO 27001 gemäß IT-Sicherheitskatalog nach Energiewirtschaftsgesetz und unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Sprechen Sie uns an.
ACL hat die neue Datenanalyse-Software ACL Version 12 kürzlich herausgebracht. Bei ACL handelt es sich um den weltweiten Marktführer im Bereich der sog. Global Risk und Compliance Software, kurz GRC Software, genannt. ACL wird zur Datenanalyse von großen Datenbeständen eingesetzt und kann sehr effizient dazu beitragen, Schwachstellen im internen Kontrollsystem (IKS) aufzudecken bzw. die Qualität von Datenbeständen zu verbessern.
Die neue ACL Version 12 liefert u.a. Verbesserungen in den folgenden Bereichen:
insgesamt 15 neue ACL Data Connectoren ermöglichen einen direkten Zugriff auf die verschiedensten Datenquellen, wie z.B.
Zugriff auf Big Data Stores
Anbindung an Cloud Anwendungen, wie z.B. Salesforce, Google BigQuery
neue Schnittstellen zu verschiedenen Datenbanken, u.a. Microsoft SQL Server, Oracle, MongoDB
erweiterte graphische Darstellungen durch die Einbindung von Crystal Reports, Qlik, MicroStrategy, Excel und Tableau
direkte Integration der Programmiersprachen R und Python für erweiterte statistische Analysen sowie Unterstützung von native SQL
Die konkreten Details können der Release-Note der neuen ACL Version 12 entnommen werden. Alternativ liefert die ACL Präsentation einen Überblick über die neuen Funktionen. Eine Zusammenfassung der neuen ACL Funktionen ist ebenfalls verfügbar.
ACL bietet eine vielfältige Unterstützung für die nachfolgenden Unternehmensbereiche:
interne Revision
Compliance- und Rechtsabteilung
Buchhaltung und Finanzwesen
IT
SITACS unterstützt Unternehmen und Behörden bei der Einführung eines Audit-, Compliance- und Risiko-Managements und setzt ACL bei entsprechenden Projekten kostenlos ein. Sprechen Sie uns an.
Aufgrund von Änderungen im EnWG in Verbindung mit dem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA (Bundesnetzagentur) wird die Informationssicherheit zur Pflicht für alle Gas- und Stromnetzbetreiber. Diese Netzbetreiber müssen sich bis zum 31. Januar 2018 nach der internationalen Norm ISO 27001 zertifizieren lassen. Grundlage hierfür ist der § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG). Dieser Paragraph schreibt vor, dass die Energieversorger für einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen bei den von ihnen eingesetzten Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme zu sorgen haben.
Hierzu wurde der IT-Sicherheitskatalog der BNetzA, der gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt wurde, mit konkreten Hinweisen zu Sicherheitsanforderungen veröffentlicht. Gemäß diesem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA muss zukünftig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen regelmäßig überprüft werden. Der Schutz des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gilt nur dann als erfüllt, wenn der Katalog der IT-Sicherheitsanforderungen der BNetzA eingehalten und darüber hinaus vom Netzbetreiber in Form einer ISO 27001 Zertifizierung nachgewiesen worden ist. Durch die ISO 27001 Zertifizierung wird die angemessene und sachgerechte Einführung eines Managementsystems für Informationssysteme bzw. eines Informations-Sicherheits-Management-Systems – kurz ISMS – nachgewiesen. Zusammen mit dem branchenspezifischen Leitfaden ISO/IEC TR 27019 für das Informationssicherheitsmanagement von Steuerungssystemen der Energieversorgung soll die Informationssicherheit der Netzbetreiber verbessert werden.
Die Einhaltung der Bestimmungen des IT-Sicherheitskatalogs kann von der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Alle Netzbetreiber sind von dem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA betroffen
Von diesen Regelungen sind grundsätzlich alle Netzbetreiber, unabhängig von der Größe oder der Anzahl der angeschlossenen Kunden betroffen, soweit diese über Systeme verfügen, die in den Anwendungsbereich des Sicherheitskataloges fallen. Grundsätzlich gilt, dass die eingesetzten Systeme dem aktuellen Stand der Technik genügen und die getroffenen Maßnahmen sowohl die Sicherheit der Anlagen, als auch die Sicherheit der Versorgung, gewährleisten müssen.
Aufgrund des kürzlich veröffentlichten Entwurfs der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ wurde die Pflicht zur Meldung von Sicherheitsvorfällen auf ein hohes Maß angehoben, so dass von dieser Meldepflicht kleine bis mittlere Netzbetreiber, unabhängig von ihrer Verpflichtung zur Einführung eines ISMS gemäß ISO 27001, verschont bleiben.
ISMS Einführung verursacht hohen personellen Aufwand
Gerade den kleinen und mittleren Energieversorgern fällt es schwer, die mit dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur verbundenen Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen. Die IT-Systeme der Netzbetreiber waren in der Vergangenheit selten von Änderungen betroffen und wurden häufig von externen Dienstleistern betreut, so dass die Kenntnisse über die inzwischen eingezogenen IP-basierten Netzwerke in den Unternehmen häufig nicht vorhanden sind. Insbesondere aufgrund der Umstellung auf IP-basierte Netzwerke sind die Netzbetreiber, wie inzwischen so viele andere Unternehmen auch, verstärkt Cyber-Angriffen ausgesetzt, so dass es zu Störungen im Betrieb sowie in der Versorgung kommen kann. Beispiele hierfür sind fast täglich in der Presse sowie im Internet zu lesen.
Externe Unterstützung erforderlich
Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und Einführung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS). In diesem Zusammenhang nehmen wir gemeinsam mit den Mitarbeitern aus dem Netzbetrieb die bereits vorhandenen Regelungen auf und ergänzen diese bezüglich der ISO 27001 Anforderungen und führen Sie zur Zertifizierung. Insgesamt sollte durch die Einführung eines ISMS die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen kontinuierlich verbessert werden.
Viele kleine und mittelständische Gas- und Netzbetreiber stehen vor dem Problem, den im August 2015 erlassenen Sicherheitskatalog der BNetzA (Bundesnetzagentur) gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz angemessen und sachgerecht umzusetzen. Einerseits fehlt bei den entsprechenden Netzbetreibern die Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit im Netzbetrieb, andererseits wird noch auf weitere Informationen bezüglich der detaillierten Zertifizierungsanforderungen gewartet.
Hierzu hat bereits die Bundesnetzagentur in ihrer FAQ mitgeteilt, dass sie gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) ein eigenes Zertifikat erarbeiten wird, in dem im Wesentlichen auf dem bereits existierenden Zertifikat bzw. Zertifizierungsschema zur ISO 27001 aufgebaut und dieses um zusätzliche Anforderungen aus dem Sicherheitskatalog der BNetzA ergänzen wird. In diesem Zusammenhang soll der Anwendungsbereich (Scope) konkretisiert werden um sicherzustellen, dass die für einen sicheren Netzbetrieb notwendigen Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme von der Zertifizierung erfasst werden. Hierbei wird auch deutlich gemacht, dass bereits bestehende ISO/IEC 27001 Zertifizierungen auf Basis von IT-Grundschutz des BSI für nicht ausreichend erachtet werden, um die Anforderungen aus dem BNetzA Sicherheitskatalog zu erfüllen.
Dies ist verständlich, da neben der ISO/IEC 27001 mit den Anforderungen sowie der ISO/IEC 27002 mit den Maßnahmen auch noch die ISO/IEC 27019 mit den spezifischen Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement von Steuerungssystemen der Energieversorgung berücksichtigt werden müssen.
Auf jeden Fall steht bereits fest, dass auch kleine und mittlere Gas- und Netzbetreiber von der Umsetzung der Anforderungen aus dem BNetzA Sicherheitskatalog nicht befreit werden und somit bis zum 31. Januar 2018 eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen haben müssen.
Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz
(BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV) vom 13.01.2016 18:45 Uhr
Daran hat auch der kürzlich veröffentlichte Entwurf der Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMI) keinen Zweifel gelassen. Abwohl in dieser Rechtsverordnung sehr hohe Schwellwerte angegeben wurden, die von kleinen und mittleren Netzbetreibern kaum erreicht bzw. überschritten werden, gilt jedoch nach wie vor der § 11 Abs. 1a EnWG mit dem Verweis auf den IT Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur und somit der Pflicht zur Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018.
Vorbereitende Aktivitäten zur Umsetzung des Sicherheitskatalogs der BNetzA
Vor diesem Hintergrund sollten sich alle kleine und mittlere Netzbetreiber bereits heute mit der Thematik befassen und ein entsprechendes Projekt initiieren. Um mögliche zeitliche Engpässe zu vermeiden, sollte zeitnah mit den folgenden Aktivitäten begonnen werden:
ISO 27001, Anhang A, sichten und eine vorläufige Anwendbarkeitserklärung gemäß Muster erstellen. Hierbei kann insbesondere der Ist-Zustand in einem frühen Stadium erhoben und der Aufwand für die Erstellung fehlender Dokumentationen erkannt werden. Wir rechnen damit, das sich in diesem Bereich ein Bedarf an schriftlichen Regelungen im Umfang von ca. 50 Dokumenten ergibt.
Spezielle Anforderungen aus der ISO 27019 sollten den bereits vorhandenen Regelungen gegenübergestellt werden um somit den diesbezüglichen Handlungsbedarf erkennen zu können.
Die ISO 27001 erfordern in den Bereichen A.5 bis A.10 einen erheblichen Regelungsbedarf. Diesbezüglich sollte auch im Vorfeld untersucht werden, welche Regelungen diesbezüglich bereits vorhanden sind bzw. auf denen aufgebaut werden kann. Wir schätzen den Regelungsbedarf in diesem Bereich auf ca. 20 Dokumente.
Darüber hinaus sollte frühzeitig mit der Erstellung eines Netzstrukturplans begonnen werden und eine sinnvolle Abgrenzung zu den anderen Bereichen getroffen werden.
Für die betroffenen IT-Systeme und Prozesse des Netzbetreibers ist anschließend eine Risikoklassifizierung und Risikobehandlung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit zu erstellen.
Umsetzungsaufwand für den Sicherheitskatalog der BNetzA
Wir schätzen den Aufwand für einen Netzbetreiber mit einer mittleren Größe auf ca. 200 Personentage (PT). Daher sollte die Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs – auch wenn noch nicht alle Fakten bekannt sind – nicht auf die lange Bank geschoben werden. Insbesondere auch deshalb nicht, da im Rahmen einer ISO 27001 Zertifizierung ein bereits gelebtes Informationssicherheitsmanagementsystem nachgewiesen werden muss.
Die Rechtsverordnung Kritische Infrastrukturen wurde kürzlich vom Bundesministerium des Innern (BMI) als Entwurf zur Stellungnahme an die Länder und Verbände übermittelt und kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
Von der Rechtsverordnung kritische Infrastrukturen betroffene Branchen
Betroffen von der Rechtsverordnung kritische Infrastrukturen sind die folgenden Branchen bzw. Sektoren:
Energie
Informationstechnik und Telekommunikation
Ernährung
Wasser
In dem veröffentlichten Entwurf der Rechtsverordnung Kritische Infrastrukturen des BMI wurden erstmals Schwellwerte für die relevanten Anlagenkategorien der Sektoren (Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser und Ernährung) definiert, nach denen die Betreiber kritischer Infrastrukturen in den genannten Sektoren bestimmt werden können.
Es wird geschätzt, dass insgesamt 2.000 Unternehmen zu den eigentlichen Unternehmen mit kritischer Infrastruktur gehören.
IT-Sicherheitskatalog der BNetzA muss von den Netzbetreibern zusätzlich beachtet werden
Für die Strom- und Gasnetzbetreiber gilt jedoch nach wie vor das Energiewirtschaftsgesetz. Hier wurde im § 11 Abs. 1a festgelegt, dass diese den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog beachten und umsetzen müssen. In dem Entwurf der Rechtsverordnung Kritische Infrastrukturen wird im Wesentlichen nur bestimmt, wer die Meldepflichten gegenüber dem BSI zu beachten hat.
Daher bleibt erst einmal alles beim Alten und die Netzbetreiber müssen den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur umsetzen und bis zum 31. Januar 2018 in Form einer ISO/IEC 27001 Zertifizierung nachweisen.
Die Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) sollte nicht unterschätzt werden. Neben der Erstellung von umfangreichen Dokumentationsunterlagen ist der Aufwand für die Erstellung des geforderten Netzstrukturplans und dessen Abgrenzung sowie die Risikobehandlung nicht zu unterschätzen und sollte frühestmöglich in Angriff genommen werden.
Der DSAG Prüfleitfaden zum SAP-System 6.0 wurde überarbeitet und ist in einer neuen Version 2.0 mit Stand vom April 2015 erschienen. Der DSAG Prüfleitfaden SAP ERP 6.0 in der Version 2.0 enthält Best Practice-Empfehlungen des DSAG Arbeitskreises Revision und Risikomanagement. Der Prüfleitfaden soll einen sachverständigen Revisior bei einem SAP Audit unterstützen und beinhaltet die wesentlichen Prüfaspekte der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit eines SAP Systems.
Der DSAG Prüfleitfaden berücksichtigt im Wesentlichen den SAP Releasestand ERP 6.0, EHP 7. Gegenüber der Version 1 beinhaltet die neue Version 2.0 u.a. Prüfungshinweise zu einem SAP Audit der GRC Suite sowie von SAP HANA. Jedoch behält auch noch die Version 1 bezüglich ihres Teils 2 – Applikationsebene – ihre Gültigkeit.
Mit Hilfe der Best Practice Empfehlungen unterstützt der DSAG Prüfleitfaden einen Auditor bzw. Revisor bei der Prüfung eines SAP ERP-Systems. Hierdurch wird die Prüfung, gerade für weniger erfahrene Prüfer, etwas erleichtert. Trotzdem wird auch bei der Prüfung mit Hilfe des Prüfleitfadens ein umfangreiches Wissen über SAP vorausgesetzt, damit die Fragen aus dem Prüfleitfaden entsprechend beurteilt und mögliche Risiken bei dem Einsatz von SAP für das betroffene Unternehmen adäquat beurteilt werden können. Bei einem SAP Audit sollte darüber hinaus der Revisor mit der Bedinung eines SAP Systems vertraut sein, da in dem DSAG Prüfleitfaden die Bedienung des SAP Systems nicht mehr erklärt wird und komplexe Abfragen in dem SAP System vorgenommen werden müssen.
Der DSAG Prüfleitfaden SAP ERP 6.0, Version 2.0, kann direkt auf der Webseite des DSAG eingesehen bzw. von dort bezogen werden.
Wesentlich effizienter und effektiver ist ein SAP Audit mit Hilfe unserer SAP Prüfsoftware. Diese beantwortet nicht nur die einzelnen Fragestellungen aus dem Prüfleitfaden, sondern geht auch noch darüber hinaus. Bitte sprechen Sie uns an.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für ein SAP Audit auf der Grundlage des SAP Prüfleitfadens der DSAG, Version 2.0.
Der Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde 12. August 2015 auf der Grundlage des § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in seiner endgültigen Version veröffentlicht. In diesem IT Sicherheitskatalog hat die Bundesnetzagentur einzelne Sicherheitsanforderungen zum Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die der Netzsteuerung dienen, veröffentlicht. Ein angemessener Schutz liegt gemäß §11 Abs. 1 EnWG dann vor, wenn der Katalog der Sicherheitsanforderungen vom Betreiber eines Energieversorgungsnetzes umgesetzt wurde. Der IT Sicherheitskatalog definiert Mindestanforderungen und die Netzbetreiber haben insbesondere den allgemein anerkannten Stand der Technik zu beachten.
Der IT Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur verfolgt die folgenden Schutzziele
Ziel des Sicherheitstatalogs der Bundesnetzagentur ist es, einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für den sicheren Netzbetrieb notwendig sind, zu gewährleisten. Durch die Auswahl geeigneter, angemessener und dem allgemein anerkannter Stand der Technik entsprechender Maßnahmen sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:
die Sicherstellung der Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten,
die Sicherstellung der Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme,
die Gewährleistung der Vertraulichkeit der mit den betrachteten Systemen verarbeiteten Informationen.
Aus dem IT Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur geht hervor, dass alle Strom- und Gasnetzbetreiber zur Umsetzung IT-sicherheitstechnischer Mindeststandards verpflichtet werden. Im Kern wird die Etablierung eines Informationssicherheits-Managementsystems, kurz ISMS genannt, gemäß der internationalen Norm ISO/IEC 27001 gefordert und dies mit einer Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018 nachzuweisen. Darüber hinaus müssen alle Netzbetreiber bis zum 30. November 2015 einen Ansprechpartner IT-Sicherheit benennen. Dieser soll koordinierende und kommunikative Aufgaben gegenüber der BNetzA und weiterer Interessenten wahrnehmen. Das entsprechende Meldeformular zur Anmeldung eines Ansprechpartners IT-Sicherheit kann von der Webseite der Bundesnetzagentur bezogen werden.
Die SITACS ist seit vielen Jahren als Berater und Auditor bei verschiedenen Energieversorgungsunternehmen aus dem öffentlichen und privaten Bereich tätig. Wir beraten beispielsweise im Bereich der Einführung eines ISMS gemäß ISO 27001 oder führen ISO 27001 Zertifizierungen durch. Darüber hinaus sind wir bei verschiedenen Energieversorgern als IT-Revisor tätig. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung in den genannten Bereichen benötigen.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen gemäß dem Sicherheitskatalog der BNetzA gem. § 11 Abs. 1 a EnWG.
SITACS hat einen Secure Data Room zum Austausch von vertraulichen Daten mit seinen Kunden eingerichtet. Der Secure Data Room basiert auf Owncloud und wurde in einigen Bereichen an die eigenen Anforderungen angepasst.
Mit Hilfe eines SSL-Zertifikats von RapidSSL wird gewährleistet, dass die Informationen während der Übertragung stets sicher übermittelt werden. SITACS schützt somit Ihre vertraulichen digitalen Daten und Dokumente bei der Übertragung und ermöglicht die gemeinsame Bearbeitung. Darüber hinaus werden die übertragenen Daten auf dem Server verschlüsselt gespeichert, so dass diese Daten nicht von Dritten eingesehen werden können.
Der Secure Dataroom steht 24 Stunden weltweit zur Verfügung und kann mit jedem Desktop-Client unter Windows, Mac OS X und Linux sowie mittels Apps auf Apple iPhone, iPad, Blackberry oder Android benutzt werden.
SITACS hat ein BSI Auditor Testat der Einstiegsstufe nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), Dresden, erteilt.
Mit dem BSI Auditor Testat Einstiegsstufe wird durch die SITACS bestätigt, dass die unabdingbaren Standard-Sicherheitsmaßnahmen bei der SAB wirksam umgesetzt wurden.
Wir gratulieren der SAB für die erfolgreiche Umsetzung der A-Maßnahmen der relevanten BSI IT-Grundschutzbausteine.
BSI Auditor Testat
Wird eine ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI), Bonn, von einer Behörde oder einem Unternehmen angestrebt, dann kann dies auch in zeitlichen Abständen dokumentiert werden.
In einem ersten Schritt kann das Auditor Testat der „Einstiegsstufe“ angestrebt werden. Hierbei prüft der Auditor, ob alle unabdingbaren Standard-Sicherheitsmaßnahmen der BSI IT-Grundschutzkataloge der Stufe A umgesetzt wurden.
Im Rahmen der Erteilung eines Auditor Testats in der „Aufbaustufe“ müssen spätestens innerhalb von zwei Jahren alle Standard-Sicherheitsmaßnahmen der Stufe A und B aus den BSI IT-Grundschutzkatalogen umgesetzt worden sein.
Die BSI Auditor Testate können ausschließlich durch einen zertifizierten ISO 27001 Audit-Teamleiter des BSI vorgenommen werden.
Nach weiteren zwei Jahren muss die ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz des BSI vorgenommen worden sein, da ansonsten die BSI Auditor Testate ihre Gültigkeit verlieren.
Sinnvoll ist eine entsprechende Vorgehensweise dann, wenn eine Behörde oder ein Unternehmen sein Bestreben nach IT-Sicherheit dokumentieren möchte und aufgrund knapper Ressourcen keine schnellere Vorgehensweise möglich ist.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer entsprechenden Zertifizierung haben und beschränkte Personalkapazitäten einer direkten Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz im Wege stehen. Gerne sind wir auch bereit, Sie bei der reinen Umsetzung der Anforderungen aus der internationalen Norm ISO/IEC 27001, also ohne Berücksichtigung der BSI IT-Grundschutzkataloge, zu unterstützen.
Derzeit müssen die Betreiber von Gas- und Strom-Netzen eine ISO 27001 Zertifizierung bis Januar 2018 anstreben. Sprechen Sie uns an, wenn Sie auf der Suche nach qualifizierten ISO 27001 Beratern oder Zertifizieren sind. Wir helfen gerne.
SITACS hat ein ISO 27001 Audit für die Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz bei der Lecos GmbH, Leipzig, durchgeführt. Die BSI Zertifizierungs-ID lautet: BSI-IGZ-0198. Gegenstand des Audits war der Betrieb des Rechenzentrums der Lecos GmbH in Leipzig.
IT-Sicherheitsgesetz betrifft hauptsächlich kritische Infrastrukturen
Betroffen von dem neuen Gesetz sind Unternehmen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie aus dem Finanz- und Versicherungswesen. Diese gehören alle zur den Branchen mit kritischer Infrastruktur.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere schreibt hierzu in einem Beitrag der FAZ vom 18. August 2014, dass die Bundesregierung mit ihrem „Ersten IT-Sicherheitsgesetz“ branchenweit Standards für die IT-Sicherheit einführen werde. Lt. De Maiziere soll Deutschland IT-Vorreiter werden und die digitale Infrastrukturen sollen die sichersten der Welt werden.
Bundes- und Landesdatenschutzgesetze haben ausgedient
Ferner soll das bisherige deutsche Datenschutzgesetz ausgedient haben und die geltenden Regelungen würden der technischen Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Daher sollen die künftige EU-Datenschutzverordnung das bisher geltende deutsche Recht komplett ersetzen.
Kürzlich wurde bekannt, dass Kriminelle in den vergangenen Jahren zehntausende Linux- und Unix-Server von großen Unternehmen und Organisationen zu einem großen SPAM- und Exploid-Botnetz zusammengeschlossen haben. Details hierüber sind in dem Report Operation Windigo von Eset zu finden.
Das diesjährige Process Mining Camp findet am 28. Mai 2013 von 10:00 bis 19:00 Uhr erneut in Eindhoven (Holland) statt. Hier kann man viel von Profis und Praktikern über Process Mining erfahren. Anerkannte Experten, insbesondere Anne Rozinat von Fluxicon und Professor Wil van der Aalst, halten die Keynotes und stehen für interessante Gespräche zur Verfügung.
In Eindhoven versammeln sich Laien und Profis um von erfahrenen Experten zu lernen. Hier können Sie Gleichgesinnte treffen und Ideen und Visitenkarten austauschen. Egal ob Erfahrene oder Anfänger, man setzt sich zusammen, macht Geschäfte und tauscht sich über Erfahrungen in der Praxis aus.
Ob Sie ein Experte sind oder gerade erst von Process Mining gehört haben, hier können Sie andere Menschen treffen, die ebenso neugierig und leidenschaftlich für dieses Thema sind wie Sie und wir. Lernen Sie, wie erfahrenen Anwender Process Mining anwenden und was sie Ihnen zu sagen haben.
Das diesjährige Process Mining Camp bietet Ihnen:
Praxisnahe Gespräche:
Wie benutzen andere Prozess Mining? Hierzu wurden fünf erfahrene Praktiker nach ihrem Erfolgsrezept befragt, die Schwierigkeiten die sie hatten und geben Tipps und Tricks an Sie weiter.
Workshops:
In kleinen Gruppen werden Themen besprochen, die Sie wirklich interessieren.
Keynotes:
Professor Will van der Aalst führt Sie auf einer Tour durch die Geschichte des Process Minings. Anne Rozinat, eine der bedeutendsten Experten für Process Mining, gibt einen Überblick über einzelne Anwendungsgebiete von Process Mining.
Alltägliches Process Mining:
Während eines ganzen Tages haben Sie Gelegenheit, in die Welt des Process Minings einzutauchen und interessante Persönlichkeiten zu treffen.
SITACS hat ein Zertifizierungsaudit im Rahmen einer ISO 27001 Re-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz bei der neu-itec GmbH, Neubrandenburg, durchgeführt.